Ausstellungsansicht der a&o Kunsthalle, 2020, Arbeiten von Julia Eichler, Franz Rentsch, Susanne Henny Kolp und Christoph Liedke | © Gustav Franz
Ausstellung

MATCHES

26.09. – 17.10.2021
Eine interdisziplinäre Ausstellung des BLECH.-Kollektivs - Raum für Kunst Halle e.V. in Kooperation mit der Stiftung Reinbeckhallen

In der Ausstellung MATCHES prallen Gegenüberstellungen von Rivalität über Gegenpol bis Super- Match multimedial aufeinander. Sie zeigt die Wechselwirkungen kreativer Prozesse an sich und zwischen Paaren durch Affinität und Abstoßung; Medien entzünden neues Potential, ebenso wie Kontrahenten und stete Freunde zueinander finden. Wir exerzieren und zelebrieren in dieser Ausstellung das Aufeinanderprallen, sich Finden und Gewinnen, das Verlieren, Sympathie und Symbiose – Falter und Orchidee. Das Streiten und Diskutieren, vor allem in Ergänzung und lustvollem Zusammenspiel sind unser Werden.

Nach seinem Debüt in der a&o Kunsthalle Leipzig im Frühjahr 2020 wird dieses selbst kuratierte Ausstellungsformat nun in den Reinbeckhallen in Berlin erweitert, um eine noch tiefgehendere und ausgiebigere Auseinandersetzung zu ermöglichen. Als besonderes Highlight finden zur Eröffnung am 25.09.2021 ab 16 Uhr drei Performances statt. Vom melancholischen Klavierspiel Mattes Fischers über die absurd-magischen Klangwelten von Sylvie Viain bis hin zu den digital-materiellen Zwischenwelten von Therese Lippold wird zum Erleben und Partizipieren eingeladen. Im Anschluss wird der Abend ab 19 Uhr mit einem Konzert der Band KLINKE abgerundet.

Mit Werken von Julius Anger, Charlotte Antony, Julia Eichler, Mattes Fischer, Simon Kießler, Susanne Henny Kolp, Christoph Liedtke, Therese Lippold, Jana Isabella Luck, Katja Neubert, Lasse Pook, Franz Rentsch, Regina Reusch, Hanna Sass, Paula Schneider, Sylvie Viain.


Eine Ausstellung des  BLECH.-Kollektivs – Raum für Kunst Halle e.V.. Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten der Ausstellung finden Sie hier.

Beim Besuch der Performances oder des Konzerts in der Stiftung Reinbeckhallen besteht nach wie vor eine Nachweisungspflicht eines negativen Testergebnisses bzw. eines Impfpasses oder einer Genesung (3G-Regel). Weitere Informationen finden Sie hier.